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Entlassung

Die Entlassung erfolgt dann, wenn nach Überzeugung Ihres Arztes eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist.

In dem Entlassungsgespräch mit Ihrem Arzt können Sie offene Fragen ansprechen und eventuell die Schritte Ihrer weiteren ambulanten Behandlung abstimmen. Weiterhin werden Sie über alle wichtigen Verhaltensregeln beraten, die für Ihre weitere Lebensführung von Bedeutung sind.

Ein medizinischer Bericht an Ihren Hausarzt erfolgt umgehend, damit er über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist.

Alle im Krankenhaus angelegten Dokumente über Ihre Erkrankung müssen wir in unserem Archiv 30 Jahre lang aufheben, damit auch bei späterem Bedarf eine Information erfolgen kann.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre eventuell hinterlegten Wertsachen und das Restguthaben Ihrer Telefonkarte an der Rezeption abzuholen.

Am Tag Ihrer Entlassung zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung bitte bar oder mit EC-Karte und Geheimnummer an unserer Rezeption. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch eine Rechnung und Sie überweisen den Betrag.

Sollten Sie gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus vorzeitig verlassen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung und Sie haften selbst für eventuelle gesundheitliche Folgen.

Wir hoffen, dass Ihnen Ihr Aufenthalt in unserem Haus angenehm war und wünschen Ihnen weiterhin gute Genesung.

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