Alle Besucher, die das Krankenhaus betreten, sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Seit dem 1. März 2023 besteht jedoch keine Test- und Nachweispflicht mehr.
Patienten sowie Mitarbeitende sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten zudem für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Maskenpflicht befreit sind und für gehörlose bzw. schwerhörige Menschen.
Bitte beachten Sie weiterhin unsere Besuchszeiten: täglich 14:30–18:00 Uhr (abweichende Regelungen gelten für Palliativstation und Geburtshilfe).