Rund um den Aufenthalt
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Aufnahme mit:
- Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhauseinweisungsschein)
- Chipkarte bzw. Cliniccard bei Privatversicherung
- Personalausweis
- Impfpass
- Röntgenausweis
- ggf. Kostenübernahmeerklärung vom Sozialamt
- ggf. Nachweis Pflegegrad
- ggf. Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
- Arztbriefe, Vorbefunde und Medikamentenausweis/-liste
- Mutterpass (bei Entbindung)
Checkliste für Ihr Gepäck
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie in den Patientenzimmern wenig Platz für persönliche Dinge vorfinden werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich auf das Wesentlichste zu beschränken:
- Waschzeug
- Handtücher
- Bettkleidung
- Bademantel
- Strümpfe und Hausschuhe
- Unterwäsche
- Freizeitkleidung
- bei Entbindung: Babykleidung für den Heimweg
Wertsachen oder größere Geldbeträge sollten Sie nicht mit in Ihr Zimmer nehmen. Unser Haus kann dafür keine Haftung übernehmen. Bei Bedarf deponieren wir Ihre Wertgegenstände kostenlos gegen einen Beleg im Tresor.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Haustiere grundsätzlich nicht mit in die Gebäude des Krankenhauses und der Ärztehäuser gebracht werden dürfen. Ausgenommen sind Blindenführerhunde. Für Assistenzhunde kann eine Ausnahmegenehmigung beim Krankenhaus beantragt werden. Im Außengelände des Krankenhauses sind Hunde an der Leine zu führen und ständig zu beaufsichtigen.
Nach der Aufnahme werden Sie auf Ihrer Station bereits erwartet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen eine erste Orientierung über die anstehenden Untersuchungen und die vorgesehenen Behandlungsabläufe.
Drucken Sie sich gern diese Checkliste aus, um sich gut auf Ihren Aufenthalt bei uns vorzubereiten.
Formulare
Behandlungsvertrag & Wahlleistungen
Durch Ihre Unterschrift (in Notfällen von Ihren Angehörigen) schließen Sie mit unserem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag ab. Für diesen gelten die im Wartebereich ausliegenden und einsehbaren "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AVB).
Auch über die nicht im Pflegesatz enthaltenen so genannten Wahlleistungen (z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) und die damit verbundenen Mehrkosten können Sie sich dort informieren und diese gegen zusätzliches Entgelt vereinbaren. Bei Fragen zur Kostenregelung oder zu Wahlleistungen informieren Sie gern unsere Mitarbeiterinnen der Aufnahme.
Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen den gültigen Datenschutzbestimmungen.
Zum Download:
- Behandlungsvertrag gesetzlich Versicherte
- Behandlungsvertrag Privatversicherte
- Infoblatt Datenverarbeitung (als Anlage zum Behandlungsvertrag)
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- DRG-Entgelttarif
- Zusätzlich für Patienten des Endoprothetikzentrums: Einwilligungserklärung zur Registrierung im EPRD
Wahlleistungen
Wahlleistungs-Pakete
Patientensicherheit
Patientensicherheit im Krankenhaus beginnt mit der zweifelsfreien Identifikation von Patientinnen und Patienten – zu jeder Zeit und bei jeder Maßnahme.
Dazu nutzen wir im St. Joseph-Stift Identifikationsarmbänder, die am Handgelenk getragen werden. Anhand dieser Armbänder können Sie als Patient bei uns bei allen Behandlungsschritten eindeutig identifiziert werden. Das Risiko von Verwechslungen und deren Folgen wird damit deutlich reduziert. Außerdem fragen wir Sie häufiger nach Ihrem Namen und Geburtsdatum. Diese mehrfache Vergewisserung hilft uns, zusätzlich Verwechslungen auszuschließen.
Aufenthalt
Im Krankenhaus beginnt der Tag recht früh. Die Vielzahl der Maßnahmen für Pflege, Reinigung, Untersuchungen, Behandlungen, ärztliche Visiten und Gespräche machen dies erforderlich. Wir sind jedoch bemüht, Sie so spät wie möglich am Morgen zu wecken.
Tagesablauf und allgemeine Tischzeiten:
- Frühstück ab 7:00 Uhr
- Mittagstisch ab 11:30 Uhr
- Mittagsruhe von 12:30–14:00 Uhr
- Kaffee ab 14:00 Uhr
- Abendessen ab 17:30 Uhr
- Nachtruhe ab 22:00 Uhr
Ihrem Gesundheitszustand entsprechend können Sie die Patientenaufenthaltsräume, in Absprache mit dem Stationspersonal die Kapelle, die Cafeteria oder unseren Patientengarten nutzen. Aus rechtlichen Gründen ist das Verlassen des Krankenhauses nur in begründeten Fällen und nur mit ärztlicher Genehmigung möglich.
Unser Patientengarten steht Ihnen zu jeder Jahreszeit zur Verfügung.
Entlassung
Sie können dann entlassen werden, wenn nach Überzeugung der Ärztin oder des Arztes eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist.
Im Entlassungsgespräch können Sie offene Fragen ansprechen und gegebenenfalls die Schritte Ihrer weiteren ambulanten Behandlung abstimmen. Weiterhin werden Sie über alle wichtigen Verhaltensregeln beraten, die für Ihre weitere Lebensführung von Bedeutung sind.
Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, alle im Krankenhaus angelegten Dokumente über Ihre Erkrankung in unserem Archiv bis zu 30 Jahre lang aufzuheben, damit auch bei späterem Bedarf eine Auskunft gegeben werden kann.
Weitere Schritte bei der Entlassung
Ein medizinischer Bericht an Ihre behandelnden Ärzte erfolgt zur Entlassung, damit die ambulante Weiterbehandlung möglichst fortgesetzt werden kann, sofern Sie hierzu im Behandlungsvertrag zugestimmt haben.
Am Tag Ihrer Entlassung wird je nach Krankenkasse die gesetzliche Zuzahlung fällig. Wir schicken Ihnen in den nächsten Tagen eine Rechnung und Sie überweisen den Betrag. Einige Krankenkassen rechnen die Zuzahlung auch direkt mit ihren Versicherten ab.
Sollten Sie das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, geschieht dies auf eigene Verantwortung und Sie haften selbst für eventuelle gesundheitliche Folgen.
Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt in unserem Haus angenehm war und wünschen Ihnen gute Genesung.